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Genug
Betrug: Ungewollt unter Vertrag
Verbraucherzentrale
und Landeskriminalamt warnen vor Abzocke per Telefon
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Das Geschäft mit aggressiven Verkaufsmaschen am Telefon blüht nach wie
vor.
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Aber: Werbeanrufe ohne Einwilligung sind gesetzlich verboten.
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Telefonisch abgeschlossene Verträge können widerrufen werden.
Die Verbraucherzentrale erhält viele Beschwerden über lästige
Anrufe von Telefon- oder Internetanbietern, Zeitschriftenverlagen,
Energieversorgern, Banken oder Versicherungen. Solche Anrufe können ärgerliche
Folgen haben: Betroffene erhalten anschließend Rechnungen oder es wird Geld vom
Konto abgebucht. Häufig werden auch persönliche Daten abgefragt und
weitergegeben, was noch mehr unerwünschte Anrufe von anderen Anbietern nach
sich zieht. Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung
rechtswidrig, aber Betrüger schert das wenig und telefonisch untergeschobene
Verträge können trotzdem wirksam sein. Ausnahmen gelten für Strom- und
Gaslieferungsverträge sowie für Telekommunikations- und Gewinnspielverträge.
Diese können nicht am Telefon abgeschlossen und müssen schriftlich bestätigt
werden.
Das Landeskriminalamt
und die Verbraucherzentrale geben Tipps wie man sich vor unerlaubten Anrufen
und untergeschobenen Verträgen schützen kann:
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Bei unerwünschten Anrufen sollte nach dem Namen des Anrufers, des
Unternehmens und am besten auch nach einer Rückrufnummer und der
Geschäftsadresse gefragt werden.
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Auch der Grund des Anrufes sollte erfragt werden.
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Betroffene sollten deutlich darauf hinweisen, dass sie künftig nicht
mehr angerufen werden möchten und sämtliche Daten gelöscht werden sollen.
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Im Zweifelsfall muss das Unternehmen nachweisen, dass der Kunde den
Vertrag über die Dienstleistung abgeschlossen hat.
Wer einen
Abo-Vertrag am Telefon, an der Haustür, auf der Straße oder im
Internet abgeschlossen hat, kann diesen innerhalb von 14 Tagen ohne
Begründung widerrufen. Ist der Vertrag unwissentlich zustande gekommen und der
Anbieter hat nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht informiert, kann das
Abo auch länger widerrufen werden. Die Frist beträgt dann ein Jahr und 14 Tage.
In anderen Fällen gilt die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist.
Infos:
Die
Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Internetseite einen kostenlosen
Musterbrief für den Widerruf<https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/sites/default/files/2019-09/Musterbrief_Widerruf%20gekaufte%20Ware%20oder%20bestellte%20Dienstleistung.pdf> bereit.
Weitere
Informationen zum Thema bieten die Verbraucherzentrale und das
Landeskriminalamt unter folgenden Links:
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/untergeschobene-vertraege-am-telefon-drei-nuetzliche-fragen-fuers-gespraech-30056
https://www.verbraucherzentrale-rlp.de/wissen/vertraege-reklamation/werbung/ungewollte-werbeanrufe-hilfe-gegen-telefonwerbung-13857
https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/unerlaubte-werbeanrufe/