Änderungen bei Biotonne:
Was sollten Bürgerinnen und Bürger im Donnersbergkreis beachten?
Zum 1. Mai 2025 ist eine aktualisierte Fassung der bundesweiten „Bioabfallverordnung“ in Kraft getreten. Die Abfallwirtschaft Donnersbergkreis informiert über die wichtigsten Änderungen und deren Auswirkungen auf die Bioabfallsammlung im Landkreis: Ziel ist eine bessere Qualität der Bioabfälle – das heißt: weniger Störstoffe wie Plastik oder Glas in der Biotonne. Denn verunreinigte Bioabfälle führen nicht nur zu höherem Sortieraufwand, sondern beeinträchtigen auch die Herstellung von Kompost und anderen Folgeprodukten.
Was bedeutet das konkret für Haushalte im Donnersbergkreis?
• Strengere Grenzwerte für Störstoffe: Bioabfälle dürfen künftig nur noch minimal mit Fremdstoffen belastet sein. Bereits kleine Mengen an Plastik (z. B. kompostierbare Plastiktüten) können zur Ablehnung einer ganzen Tonne führen. In den gesammelten Bioabfällen dürfen künftig maximal 3 % Fremdstoffe und davon höchstens 1 % Kunststoff enthalten sein.
• Stärkere Kontrollen: Die Inhalte der Biotonnen werden stichprobenartig kontrolliert. Bei wiederholten Fehlwürfen können Tonnen ungeleert bleiben oder eine Verwarnung erfolgen.
• Kein Plastik in die Biotonne – auch keine kompostierbaren Beutel: Laut der Verordnung sind auch biologisch abbaubare Plastiktüten nicht mehr erlaubt, da sie sich in Kompostieranlagen nicht vollständig zersetzen.
• Nur organische Küchen- und Gartenabfälle gehören hinein: z. B. Gemüse- und Obstreste, Kaffeesatz mit Filter, Eierschalen, Rasenschnitt.
Richtige Trennung schützt die Umwelt – und spart Kosten!
Die Abfallwirtschaft Donnersbergkreis bittet alle Bürgerinnen und Bürger, bei der Mülltrennung so sorgfältig wie bisher bzw. noch sorgfältiger vorzugehen. Eine richtig befüllte Biotonne leistet einen wichtigen Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz und senkt langfristig auch die Entsorgungskosten. Vielen Dank!