Aktuelles - Lokal
Bei Frost und Schnee:
Firmen sollen Saison-Kurzarbeitergeld nutzen
Jobs für 610 Bauarbeiter im Donnersbergkreis sind winterfest
Die Jobs der rund 610 Baubeschäftigten im Donnersbergkreis sind winterfest: Wer auf dem Bau arbeitet, kommt gut durch den Winter. Auch wenn bei Schnee und Frost kein Fundament ausgehoben, keine Straßen asphaltiert, keine Rohrleitungen und Kanäle verlegt werden: Arbeitsverträge und Lohnfortzahlungen laufen weiter, sagt Marina Rimkus von der IG BAU Süd-West-Pfalz.
Möglich macht das das Saison-Kurzarbeitergeld (kurz: Saison-Kug das frühere Schlechtwettergeld), so die Bau-Gewerkschaft. Vom Dezember bis zum März können Bauarbeiter dadurch weiterbeschäftigt werden. Auch wenn das Wetter das Arbeiten draußen unmöglich macht, so die IG BAU-Bezirksvorsitzende Rimkus. Die Arbeitsagentur biete Baubeschäftigten dazu eine Art Winter-Brück: ein Ausfallgeld in Höhe von bis zu 67 Prozent des Nettolohns.
Wichtig ist, dass möglichst viele der 77 Baubetriebe im Donnersbergkreis das Saison-Kug als Chance begreifen und nutzen. Der Vorteil für die Firmen liegt auf der Hand:
Sie brauchen keinen Bauarbeiter entlassen und müssen sich dann, wenn es im Frühjahr auf dem Bau wieder richtig rundgeht, auch keine neuen Fachkräfte suchen, sagt Marina Rimkus. Und die Beschäftigten hätten eine 365-Tages-Perspektive im Job und stabile Einkünfte.
Sollten Aufträge wegen des Winterwetters nicht erledigt werden können, dann reiche es sogar, die Arbeitsagentur nachträglich darüber zu informieren: Betriebe können so frei planen und flexibel auf jedes Wetter reagieren. Und Unternehmen müssen kein großes bürokratisches Rad drehen: Anträge für das Saison-Kurzarbeitergeld sind schnell gestellt für die komplette Belegschaft oder auch nur für einen Teil vom Team, so die Bezirksvorsitzende der IG BAU Süd-West-Pfalz. Neben den Bauunternehmen würden auch Dachdecker- und Gerüstbaubetriebe vom Saison-Kurzarbeitergeld profitieren. Ebenso Unternehmen im Garten- und Landschaftsbau.
Bevor sie das Saison-Kug nutzen, müssten die Unternehmen allerdings prüfen, ob Beschäftigte noch andere Arbeiten im Betrieb übernehmen können: bei der Produktion in der Halle oder im Lager zum Beispiel, erklärt die IG BAU-Bezirksvorsitzende Rimkus. Auch alte Urlaubstage und Arbeitszeitkonten müssten Firmen im Donnersbergkreis vor einem Saison-Kug-Antrag berücksichtigen.
